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   VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140   

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VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140 (https://dejure.org/2015,40090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140 (https://dejure.org/2015,40090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 9 ZB 15.50140 (https://dejure.org/2015,40090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Abschiebungsanordnung wegen Nichtbeachtung von Reiseunfähigkeit und Suizidalität des Klägers

  • rewis.io

    Asyl - Sierra Leone - Vorbringen gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Gewand einer Gehörsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Abschiebungsanordnung wegen Nichtbeachtung von Reiseunfähigkeit und Suizidalität des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399

    Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140
    Das Asylverfahrensrecht kennt in § 78 Abs. 3 AsylG - im Gegensatz zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung nicht (BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 9 ZB 14.30399 - juris Rn. 4).

    Abgesehen davon, dass der anwaltlich vertretene Kläger keinen Beweisantrag gestellt hat, ist auch nicht ersichtlich oder dargelegt, dass sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne entsprechendes Beweisbegehren des anwaltlich vertretenen Klägers hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 9 ZB 14.30399 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 20.08.2015 - 13a ZB 15.30062

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; ernsthafte individuelle Bedrohung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140
    Kritik an der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann grundsätzlich nicht die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör begründen (BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 13a ZB 15.30062 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140
    Einwände gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts sind aber dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. BVerwG, B. v. 1.2.2010 - 10 B 21/09 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080

    Rechtliches Gehör bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 9 ZB 15.30080 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 3 L 47/16

    Überstellung nach Bulgarien im Rahmen der Dublinvorschriften - hier: begleitete

    Ob die vom Verwaltungsgericht insoweit vorgenommene Bewertung einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, die sich keinem der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG zuordnen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 9 ZB 15.50140 -, juris).

    Ob die Bewertung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, die sich keinem der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG zuordnen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16

    International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören,

    Ob die Bewertung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, die sich keinem der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG zuordnen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 9 ZB 15.50140, juris) .

    Ob die Bewertung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, die sich beide keinem der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG zuordnen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 9 ZB 15.50140 -, juris).

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 9 ZB 12.30404

    Asylberechtigung - Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung von

    Die klägerische Behauptung, das Verwaltungsgericht habe den vorgetragenen tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag aber grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen (vgl. BayVGH, B. v. 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140 - juris Rn. 3 m. w. N.; BVerfG, E. v. 11.9.2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2016 - 3 L 177/15

    Exilpolitisches Engagement eines Kurden aus der Türkei

    Ob die Bewertung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist jedoch eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, die sich keinem der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG zuordnen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 9 ZB 15.50140 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2018 - 3 L 63/17

    Umfang des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Ob die Bewertung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist jedoch eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, die sich keinem der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG zuordnen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 9 ZB 15.50140 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 9 ZB 11.30063

    Wahrunterstellung im Asylverfahren und Verletzung rechtlichen Gehörs

    Diese stellt jedoch keine Frage des rechtlichen Gehörs dar, sondern ist dem sachlichen Recht zuzurechnen und rechtfertigt von vornherein nicht die Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG (vgl. BayVGH, B. v. 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140 - juris Rn. 3 m. w. N.; OVG NW, B. v. 1.2.2016 - 4 A 2604/15.A - juris Rn. 10 f. m. w. N.; BVerwG, B. v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32699

    Landesweite Verfolgung durch eine Society

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140 - juris Rn. 3).
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